§ 11 - Geschäftsführer
Der Verein kann einen Geschäftsführer bestimmen. Dieser führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt dessen Belange nach außen. Er ist an die Satzung sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands gebunden und in diesem Rahmen in seinen Entscheidungen frei. Er erhält für seine Arbeit eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festzulegen ist.