§ 9 - Stimmrecht und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
1 > Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.Die von den einzelnen Mitgliedern entsandten Vertreter können ihre Stimme nur einheitlich abgeben.
2 > Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder in der Mitgliederversammlung vertreten sind. Sollte das nötige Quorum nicht zu Stande kommen, kann der Versammlungsleiter unter Aufhebung der Fristen eine neue Mitgliederversammlung einberufen, die dann unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig ist.
3 > Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.