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§ 8 - Mitgliederversammlung


1 >
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme der Jahresberichte von Vorstand und Kassenprüfer
  • Feststellung/Entgegennahme des Jahresabschlusses Entlastung des Vorstands
  • Wahl und Abwahl des Vorstands
  • Wahl und Abwahl der Kassenprüfer
  • Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
  • Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitonsplans
  • Bestellung des Wirtschaftsprüfers
  • Beschlussfassung über die Satzung, Änderungen der Satzung, Anträge sowie Auflösung des Vereins
  • Letztgültige Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern

2 > Soweit juristische Personen Mitglieder sind, entsenden sie einen Vertreter in die Mitgliederversammlung.

3 > Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr, einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben.

4 > Die Tagesordnung muss insbesondere folgende Punkte umfassen: Bericht des Vorstands Bericht des Schatzmeisters bzw. des Wirtschaftsprüfers Entlastung des Vorstands Beschlussfassung über vorliegende Anträge

5 > Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens drei Arbeitstage vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Spätere Anträge - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsantrag).

6 > Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.

7 > Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

8 > Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Versammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll wird an die Mitglieder verschickt.

9 > Eine geheime Abstimmung bei Wahlen muss erfolgen, wenn wenigstens 20 Prozent der Stimmberechtigten dies fordern.