§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
1 > Die Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstandund der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
2 > Die Mitglieder sind gehalten, die Ziele des Vereins nach Kräften zu fördern und zu unterstützen.
3 > Die Mitglieder haben das Recht auf Nutzung von Vereinseinrichtungen und -infrastruktur.
4 > Die Mitglieder dürfen in der Öffentlichkeit keine Äußerungen tätigen, die den Zielen des Vereins widersprechen. Maßgeblich dafür sind die Satzung, weitere Vereinsordnungen sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung.